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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der webpowers UG (haftungsbeschränkt), Hillenbrandstr. 9, 86156 Augsburg („Anbieter", „wir") und ihren Kunden über die Erstellung von GPSR-Produktdokumentation und zugehörige Leistungen.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde bei seiner Bestellung auf sie hingewiesen wird und ihnen nicht widerspricht; spätestens mit Bereitstellung der Produktdaten erkennt der Kunde sie an.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Ersteinrichtung: Wir erstellen auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Produktdaten für jedes übermittelte Produkt einen Entwurf einer technischen Dokumentation im Sinne von Art. 9 der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) als PDF-Dokument. Dieser umfasst insbesondere: Produktbeschreibung, Risikoanalyse-Entwurf, Liste möglicherweise anwendbarer Normen und Vorschriften, Warn- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache, Herstellerangaben-Block, Angaben zur Zielgruppe sowie Kennzeichnungshinweise. Zusätzlich liefern wir eine CSV-Datei mit den daraus abgeleiteten Feldinhalten für Shop- und Marktplatzsysteme sowie eine Hinweisliste der Produkte, die aufgrund ihrer Kategorie einer vollständigen fachlichen Prüfung bedürfen.

(2) Monitoring (optional): Im laufenden Monitoring dokumentieren wir vom Kunden per Datenexport nachgemeldete neue oder geänderte Produkte in gleicher Weise nach, passen bereits gelieferte Dokumentationsentwürfe an, wenn sich die zugrunde liegenden regulatorischen Anforderungen wesentlich ändern, und stellen in der Regel monatlich einen Status-Report bereit (Abdeckung, Katalog-Abgleich, regulatorische Lage).

(3) Erstellungsweise: Die Inhalte werden software- und KI-gestützt aus den Produktdaten des Kunden erzeugt und von uns vor Auslieferung geprüft — stichprobenartig über den Katalog, vollständig bei Produkten aus von uns als hochrisikobehaftet eingestuften Kategorien (z. B. Spielzeug, Elektrogeräte). Sämtliche Lieferergebnisse sind als Entwürfe gekennzeichnet (§ 3).

(4) Nicht Gegenstand unserer Leistung sind insbesondere:

  • Rechtsberatung im Einzelfall im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG); unsere Leistungen sind standardisierte Dokumentations- und Datenaufbereitungs­leistungen;
  • die Prüfung, ob ein Produkt in den Anwendungsbereich der GPSR oder anderer Rechtsvorschriften fällt, sowie Konformitätsbewertungen, CE-Kennzeichnungsverfahren, Konformitätserklärungen oder Labor- und Produktprüfungen jeder Art;
  • die Übernahme der Rolle der verantwortlichen Person nach Art. 16 GPSR i. V. m. Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020; auf Wunsch vermitteln wir hierfür einen Drittanbieter, mit dem der Kunde einen eigenen Vertrag schließt;
  • eine Garantie oder Zusicherung, dass Marktplätze, Behörden oder sonstige Dritte die Dokumentation akzeptieren oder Angebote freischalten, aufrechterhalten oder wieder freischalten;
  • die inhaltliche Prüfung der vom Kunden übermittelten Produktdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (§ 4).

§ 3 Entwurfscharakter, Prüf- und Freigabepflicht des Kunden

(1) Sämtliche von uns gelieferten Dokumente, Risikoanalysen, Hinweise und Feldinhalte sind Entwürfe. Sie werden dem Kunden zur eigenen fachlichen Prüfung zur Verfügung gestellt und sind als solche gekennzeichnet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, jeden Entwurf vor dessen Verwendung (insbesondere vor Veröffentlichung in Shops oder auf Marktplätzen, Weitergabe an Dritte oder Vorlage bei Behörden) inhaltlich zu prüfen, erforderlichenfalls anzupassen und freizugeben. Erst durch diese Freigabe macht sich der Kunde die Inhalte zu eigen.

(3) Die produktsicherheitsrechtliche Verantwortung für die in Verkehr gebrachten Produkte und die dafür verwendete Dokumentation liegt ausschließlich beim Kunden bzw. dem jeweils verantwortlichen Wirtschaftsakteur im Sinne der GPSR. Unsere Leistungen unterstützen den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten, übernehmen diese aber nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Dokumentation erforderlichen Produktdaten in einem von uns unterstützten Format bereit (z. B. CSV-Export aus JTL, Shopware oder Shopify) und benennt uns die Herstellerangaben je Marke sowie — soweit vorhanden — seine verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR.

(2) Die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der übermittelten Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Wir dürfen diese Daten unserer Leistung ungeprüft zugrunde legen. Fehler in den Lieferergebnissen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten zurückgehen, stellen keinen Mangel unserer Leistung dar.

(3) Lieferfristen (insbesondere die angestrebte Lieferung binnen 48 Stunden) beginnen erst mit vollständigem Eingang der erforderlichen Daten und Angaben. Bei Katalogen ab etwa 5.000 Artikeln oder mit überwiegendem Anteil an Hochrisiko-Kategorien stimmen wir Lieferfrist und ggf. eine abweichende Vergütung vor Beauftragung individuell ab. Wächst der Katalog während des laufenden Monitorings über diese Schwelle, können wir die Monitoring-Vergütung mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin anpassen; der Kunde kann in diesem Fall ordentlich kündigen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die Ersteinrichtung wird einmalig mit 990 € berechnet, unabhängig von der Anzahl der übermittelten Produkte. Das Monitoring wird mit 199 € pro Monat berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung für die Ersteinrichtung ist mit Beauftragung fällig, die Monitoring-Vergütung jeweils monatlich im Voraus.

§ 6 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Dokumente und Daten für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und gegenüber Marktplätzen und Behörden zu verwenden. Eine Weitervermarktung der Lieferergebnisse an Dritte als eigenständige Leistung ist nicht gestattet.

§ 7 Gewährleistung

Entspricht ein Lieferergebnis nicht dem in § 2 beschriebenen Umfang oder Format, leisten wir nach Wahl des Kunden Nachbesserung oder Neulieferung. Der Entwurfscharakter der Inhalte (§ 3) ist vereinbarte Beschaffenheit; die Erforderlichkeit einer fachlichen Prüfung und Freigabe durch den Kunden stellt daher keinen Mangel dar.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Insbesondere haften wir nicht für Schäden aus:

  • der Verwendung von Entwürfen, die der Kunde nicht gemäß § 3 geprüft und freigegeben hat;
  • der inhaltlichen Unrichtigkeit von Lieferergebnissen, soweit diese auf fehlerhaften, veralteten oder unvollständigen Kundendaten beruht (§ 4);
  • Entscheidungen von Marktplätzen, Plattformen oder Behörden (z. B. Sperrung, Nichtfreischaltung oder Ablehnung von Angeboten), auch wenn dabei die von uns erstellte Dokumentation verwendet wurde; dies umfasst insbesondere Umsatzausfälle und entgangene Verkäufe während einer Sperrung oder Nichtfreischaltung;
  • entgangenem Gewinn und mittelbaren Schäden, soweit nicht ein Fall von Absatz 1 vorliegt.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) In den Fällen des Absatzes 2 ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt hat. Die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 9 Datenaufbewahrung

Die Pflicht zur Aufbewahrung der technischen Dokumentation (zehn Jahre ab Inverkehrbringen, Art. 9 GPSR) trifft den Kunden als Wirtschaftsakteur. Wir stellen die Lieferergebnisse als Dateien bereit; eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht unsererseits besteht nicht.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Die Ersteinrichtung ist eine einmalige Leistung. Das Monitoring wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Augsburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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